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So setzen Sie Leiharbeitnehmer in Ihrem Betrieb richtig ein

Der Gesetzgeber hat die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) stark reglementiert. Damit soll Missbrauch verhindert und die Position von Leiharbeitnehmern gestärkt werden. Gleichwohl stellt Zeitarbeit unverändert eine attraktive Lösung für flexiblen Personalbedarf dar und ist damit für viele Unternehmen fester Bestandteil des Personalmanagements.

Burkhard Boemke

30.06.2025 · 6 Min Lesezeit

Arbeitnehmerüberlassung – auch als Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing bezeichnet – liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) bei ihm angestellte Arbeitnehmer vorübergehend einem Dritten (Entleiher) überlässt und der Dritte diese in seinem Betrieb nach seinen Weisungen einsetzen kann.

Vorteile & Risiken: Wann sich Zeitarbeit lohnt

  • Leiharbeitnehmer sind jederzeit abrufbar und einsetzbar: Sie sparen eine eigene Personalreserve.
  • Der Aufwand für Personalbeschaffung (Bewerbungsverfahren), -verwaltung und Lohnbuchhaltung entfällt.
  • Spezialisierte Zeitarbeitsfirmen besorgen Ihnen Fachkräfte, die Sie kurzfristig auf dem Arbeitsmarkt nicht finden.
  • Sie bezahlen nur die tatsächlichen Arbeitsstunden; nicht hingegen Ausfallzeiten, wie im Krankheitsfall oder Urlaub.
  • Sie brauchen keinen Kündigungsschutz zu beachten.
  • Sie können einen Mitarbeiter zunächst als Leiharbeitnehmer erproben und dann entscheiden, ob er als Stamm-Arbeitnehmer in Betracht kommt.

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