So setzen Sie Ihre Informationspflichten gleich richtig um
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beinhaltet für Sie als Arbeitgeber vor allem weitreichende Informations- und Auskunftspflichten. Wie Sie mit diesen am besten umgehen bzw. was Sie unternehmen können, um sich von vornherein abzusichern, erfahren Sie
in diesem Beitrag.
Art. 12 DS-GVO gibt die Grundsätze bzw. Modalitäten vor, die bei der Umsetzung der Informationspflichten nach den Art. 13 ff. DS-GVO einzuhalten sind. So heißt es im Absatz 1:
Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen …, die sich auf die Verarbeitung beziehen,
in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form
in einer klaren und einfachen Sprache
zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten.
Hinsichtlich der Form gibt es keine festen Vorgaben. Die Informationen können schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch, erfolgen.
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