So schützen Sie mit einer Anti-Stress-Vereinbarung die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter
Stress lass nach – der Ruf vieler Mitarbeiter wird immer lauter. Ständige Erreichbarkeit, E-Mail-Flut, Arbeitsverdichtungen und gestiegene
Leistungsanforderungen machen Ihren Mitarbeitern zu schaffen. Und: Rechnen Sie damit, dass auch Ihr Betriebsrat eine eigene Initiative startet, um den Stress in Ihrem Betrieb zu senken.
So ist die Rechtslage beim Thema Stress am Arbeitsplatz
Das Wichtigste vorweg: Es gibt noch keine Anti-Stress-Verordnung, die bundesweit gilt. Das geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Sie schon seit Langem, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu treffen. Darüber hinaus bestehen entsprechende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: