Sonderausgabe

So schützen Sie mit einer Anti-Stress-Vereinbarung die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter

Stress lass nach – der Ruf vieler Mitarbeiter wird immer lauter. Ständige Erreichbarkeit, E-Mail-Flut, Arbeitsverdichtungen und gestiegene Leistungsanforderungen machen Ihren Mitarbeitern zu schaffen. Und: Rechnen Sie damit, dass auch Ihr Betriebsrat eine eigene Initiative startet, um den Stress in Ihrem Betrieb zu senken.

Michael T. Sobik

25.08.2025 · 2 Min Lesezeit

So ist die Rechtslage beim Thema Stress am Arbeitsplatz

Das Wichtigste vorweg: Es gibt noch keine Anti-Stress-Verordnung, die bundesweit gilt. Das geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Sie schon seit Langem, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu treffen. Darüber hinaus bestehen entsprechende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

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