Ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis kann bis zur Höchstdauer von 2 Jahren insgesamt 3-mal verlängert werden. Hierbei gilt es vor allem, rechtzeitig zu handeln! Verschlafen Sie den richtigen Zeitpunkt, kann das nämlich fatale Folgen haben.
Verlängerung der sachgrundlosen Befristung: Zeitpunkt ist das A & O!
Wenn Sie eine sachgrundlose Befristung verlängern wollen, muss dies unbedingt innerhalb der laufenden Befristung geschehen. Eine Verlängerung, die erst nach Ablauf des ursprünglichen Befristungsendes – auch bei nur einer Sekunde (!) – vereinbart wird, stellt eine erneute befristete Anstellung dar.
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