Selbstbeurlaubung

So reagieren Sie bei verbotener Selbstbeurlaubung

Eine Selbstbeurlaubung Ihres Mitarbeiters ist verboten. Das gilt auch dann, wenn Sie einen Urlaubsantrag einfach nicht bearbeiten.

Michael T. Sobik

19.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Selbstbeurlaubung ist arbeitsvertragliche Pflichtverletzung

Sie haben es in der Hand, den Urlaub Ihres Mitarbeiters zu genehmigen. Lehnen Sie den Urlaubswunsch Ihres Mitarbeiters ab, darf er sich nicht selbst beurlauben. Das gilt selbst dann, wenn sich der Urlaubszeitraum oder der Übertragungszeitraum dem Ende nähert. Vielmehr muss Ihr Mitarbeiter seinen Urlaubsanspruch in diesem Fall einklagen. Tritt Ihr Mitarbeiter den Urlaub trotzdem eigenmächtig an, liegt darin in der Regel eine beharrliche Arbeitsverweigerung, auf die Sie mit einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung reagieren können.

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