Private Äußerungen

So reagieren Sie auf antisemitische Äußerungen in privaten sozialen Medien

Antisemitische Äußerungen finden sich immer öfter, auch in den sozialen Medien. Das kann unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Sie haben aber auch Grenzen, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8.10.2024 zeigt (Az. 3 SLa 313/24).

Heiko Klages

18.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer hatte auf seinem privaten Facebook-Profil, das er bereits seit sechs Jahren unterhielt, israelkritische und Gewalt gegen Juden verherrlichende Äußerungen gemacht. In den Informationen über seine Person war auch der Arbeitgeber genannt. Als der Arbeitgeber von den Äußerungen erfuhr, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos. Er berief sich darauf, dass durch die Nennung des Arbeitgebers ein Bezug zum Arbeitsverhältnis vorliege.

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