Der Begriff des „Werkstudenten“ wird umgangssprachlich häufig für alle Studierenden verwendet, die einer Beschäftigung nachgehen. Die Sozialversicherung definiert das sogenannte Werkstudentenprivileg aber ganz genau. Werkstudentenprivileg bedeutet danach: Studenten, die nebenher arbeiten, sind in dieser Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Kann bei einem Studenten, der in Ihrem Unternehmen arbeitet, das Werkstudentenprivileg angewendet werden, ist das sowohl für den Beschäftigten als auch für Ihr Unternehmen eine günstigere Variante zur üblichen Beschäftigung. Die Lohnnebenkosten sind geringer und für den Mitarbeiter bleibt netto mehr übrig als bei einer Tätigkeit als regulärer Arbeitnehmer.
Grundlagen
So profitiert Ihr Unternehmen vom Werkstudentenprivileg
Plant Ihr Unternehmen, einen Studenten als Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie darauf achten, dass alle Vorgaben für Werkstudenten erfüllt werden. Nur dann kann Ihr Unternehmen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sparen – unabhängig vom Entgelt des Studenten und von der Art der Tätigkeit.


Britta Schwalm
12.05.2025
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2 Min Lesezeit