Als Folge der Lohnsteuerpauschalierung sind die Essenzuschüsse kein Arbeitsentgelt und beitragsfrei.
Pauschalierung/Aufzeichnung
So nutzen Sie bei Mahlzeiten die Möglichkeit der Pauschalierung betriebsprüfungssicher
Erhalten Mitarbeiter Mahlzeiten oder Essenszuschüsse, ist diese Leistung normalerweise ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil. Das ist immer dann der Fall, wenn die Beschäftigten für die Mahlzeit nichts oder einen Betrag bezahlen, der unter dem amtlichen Sachbezugswert liegt. Diese steuerpflichtigen Essenszuschüsse dürfen Sie aber mit 25 % pauschal versteuern. Das sollten Sie nach Möglichkeit nutzen, denn die Pauschalierung hat Vorteile für Ihr Unternehmen und den Mitarbeiter.
Britta Schwalm
08.12.2025
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