Datenschutz & Bewerberauswahl

So informieren Sie korrekt zum Umgang mit Bewerberdaten

Bei Einstellungsverfahren erhalten Sie regelmäßig umfangreiche Daten über die Bewerber. Hierzu enthält die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wichtige Vorgaben. Danach sind Sie u. a. als Arbeitgeber verpflichtet, bei Eingang der Unterlagen den Bewerber umfassend über die Art der Datenerhebung zu informieren (Art. 13 DSGVO).

Burkhard Boemke

24.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Damit bei zahlreichen Bewerbungseingängen die Information nicht in Vergessenheit gerät, verbinden Sie diese am besten mit einer automischen Eingangsbestätigung, etwa mit folgender (genderneutralen) Formulierung:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Arbeitsrecht kompakt‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
  • rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung