Wer als Mensch mit Behinderung gilt
Als Menschen mit Behinderung gelten alle Personen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese Beeinträchtigungen führen dazu, dass diesen Personen die Teilhabe an der Gesellschaft länger als sechs Monate erschwert wird, § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wird, § 2 Abs. 2 SGB IX.
