Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, die Zigarettenpausen zu bezahlen. Aber auch einen Anspruch auf zusätzliche unbezahlte Raucherpausen haben Ihre Mitarbeiter nicht! Das Wichtigste ist aber: Regeln Sie die Zulässigkeit von Raucherpausen sowie die Pflicht zum Ausstempeln eindeutig! Nur so können Sie sicher arbeitsrechtliche Sanktionen ergreifen, wenn Mitarbeiter ihre Zigarettenpause nicht in der Zeiterfassung registrieren.
1. Wie Sie für klare Spielregeln sorgen
Die Pflicht zum Ausstempeln können Sie einseitig anweisen, etwa mit folgender Musterformulierung:
