Sonderausgabe

So gehen Sie in Ihrem Betrieb sicher mit Raucherpausen um

Ein Dauerstreitpunkt in vielen Betrieben: Mitarbeiter, die „auf eine Zigarettenlänge“ ihren Arbeitsplatz verlassen. Doch das Arbeitszeitgesetz sieht über die Ruhepausen hinaus keine Raucherpausen vor. Das bedeutet: Ob Sie die Zigarette zwischendurch überhaupt dulden und, falls ja, in welchem Umfang (Zahl erlaubter Raucherpausen), bestimmen allein Sie als Arbeitgeber!

Burkhard Boemke

07.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, die Zigarettenpausen zu bezahlen. Aber auch einen Anspruch auf zusätzliche unbezahlte Raucherpausen haben Ihre Mitarbeiter nicht! Das Wichtigste ist aber: Regeln Sie die Zulässigkeit von Raucherpausen sowie die Pflicht zum Ausstempeln eindeutig! Nur so können Sie sicher arbeitsrechtliche Sanktionen ergreifen, wenn Mitarbeiter ihre Zigarettenpause nicht in der Zeiterfassung registrieren.

1. Wie Sie für klare Spielregeln sorgen

Die Pflicht zum Ausstempeln können Sie einseitig anweisen, etwa mit folgender Musterformulierung:

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