Die Entgeltfortzahlung, zu der Ihr Unternehmen verpflichtet ist, beträgt 100 % des Bruttoarbeitsentgelts (nach § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)). Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge führen Sie von der Entgeltfortzahlung wie vom Entgelt selbst ab.
Abgaben und Erstattung
So erhalten Sie die Leistungen Ihres Unternehmens im U1-Verfahren erstattet
Jeder Mitarbeiter Ihres Unternehmens hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – und zwar für die Dauer von 6 Wochen (42 Kalendertage). Diese Leistung an die betreffenden Beschäftigten erhält Ihr Unternehmen in der Höhe des gewählten Erstattungssatzes von der Krankenkasse des Mitarbeiters zurück, wenn es am U1-Verfahren teilnimmt. Lesen Sie hier, wie Sie richtig vorgehen.
