Arbeitet ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens in mehreren Jobs, hat das oft Folgen auf die Versicherungspflicht bzw. die Versicherungsfreiheit. Das Multijobben wirkt sich außerdem auf die Beitragsberechnung aus, die in einigen Fällen besonders knifflig werden kann.
Minijobs? So berechnen Sie die Pauschalen
Arbeitet ein Mitarbeiter in mehreren geringfügig entlohnten Minijobs und übersteigen die Entgelte aus den Beschäftigungen die 603-€-Grenze nicht, gilt Folgendes: Sie und alle anderen Arbeitgeber führen die Pauschalen aus den entsprechenden Entgelten ab.
