Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens hat ein Darlehen über 50.000 € aufgenommen, für das unser Unternehmen die Zinsen übernimmt. Müssen wir diese Leistung als beitrags- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt behandeln?
Leserfrage
„Sind Zinszahlungen für Beschäftigte durch uns Arbeitsentgelt?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
