Wenn es um die richtige Entlohnung geht, ist möglicherweise nicht der gesetzliche Mindestlohn Ihr Maßstab, sondern ein tariflicher. Auch hier gilt: Kommt es zu einer Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen, müssen Sie mit Nachzahlungen rechnen, wenn Sie einen einschlägigen tariflichen Mindestentgeltanspruch übersehen haben.
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