Entgeltvorgaben

Sind aktuelle tarifliche Mindestlöhne für Ihr Unternehmen vorrangig? So finden Sie es heraus!

Das Entgelt, das ein Mitarbeiter mindestens verdienen muss, kann sich nach einem Tarifvertrag richten. Ein tariflicher Mindestlohn fällt grundsätzlich höher aus als der gesetzliche und geht diesem vor. Übersehen Sie eine einschlägige Lohnuntergrenze oder deren aktuelle Anpassung, drohen Nachzahlungen. Sie müssen nicht nur das Entgelt an sich nachzahlen, sondern auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. In den vergangenen Wochen wurden wieder zahlreiche tarifliche Mindestlöhne erhöht. Lesen Sie hier, wie Sie dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen die richtige Grenze beachtet.
Aktuelles

Britta Schwalm

01.09.2026 · 4 Min Lesezeit

Kommt es zu einer Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen, müssen Sie mit Nachzahlungen rechnen, wenn Sie einen tariflichen Mindestentgeltanspruch übersehen haben.

Nichtkennen der Tarifverträge ist Fahrlässigkeit

Die Gerichte stellen in diversen Urteilen immer wieder klar, dass es die Pflicht von Engeltabrechnern ist, die einschlägigen Vorschriften zu kennen. Das bedeutet: Sie können sich im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht damit entschuldigen, Sie hätten einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nicht gekannt bzw. nicht gewusst, dass dieser für Ihr Unternehmen gilt. Kümmern Sie sich nicht um die entsprechenden Regelungen, kann Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Fahrlässigkeit wiederum führt dazu, dass Ihr Unternehmen nicht nur Beiträge nachzahlen muss, sondern dass für diese auch noch Säumniszuschläge anfallen.

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