Der Fall:
Ein Containermechaniker hatte die Aufgabe, rostige und schadhafte Stellen an Containern abzuschleifen und die Container wieder zu lackieren. Zu diesem Zweck legte er im Betrieb eine Schutzkleidung an. Trotzdem wurde der Mechaniker dabei so schmutzig, dass er nach seiner Schicht duschen musste, ehe er sich wieder seine Privatkleidung anziehen konnte. Der Mechaniker sah die Dusch- und Umkleidezeiten sowie die Zeiten für den Weg, den er zwischen Zeiterfassungsterminal, Umkleideraum und Arbeitsstätte zurücklegen musste, als vergütungspflichtige Arbeitszeit an. Sein Arbeitgeber sah das anders, also trafen sich beide vor Gericht.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
- rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung
