Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, wir haben momentan wieder einmal mit einem angehäuften Krankenstand zu tun. Uns ist bekannt, dass wir ab einer bestimmten Langzeiterkrankung eines Mitarbeiters ein betriebliches Eingliederungsmanagement vornehmen müssen oder sollten. Könnten Sie uns diesbezüglich bitte eine Übersicht an die Hand geben, in welchen Fällen wir dieses jedes Mal durchführen müssen, wie wir dieses am besten angehen und welche Folgen die (Nicht-)Durchführung für eine anvisierte krankheitsbedingte Kündigung hätte?
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