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Sie können Antrag auf Auflösung gegen Abfindung stellen
Die einzige Konstellation, in der eine Abfindung nicht von Ihnen als Arbeitgeber vereinbart, sondern allein vom Arbeitsgericht bestimmt werden kann, ist in §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitsrichter im Kündigungsschutzprozess das Arbeitsverhältnis auch durch Urteil gegen Zahlung einer Abfindung beenden.
Burkhard Boemke
29.07.2024
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2 Min Lesezeit
Ein solches Urteil ist an folgende 3 Voraussetzungen geknüpft.
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