Leserfrage

Sie dürfen von Azubis Kenntnisnachweise verlangen!

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
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Burkhard Boemke

11.08.2025 · 3 Min Lesezeit

FRAGE:

Hallo Herr Boemke,
wir betreiben seit vielen Jahren eine Kfz-Werkstatt. Dabei bilden wir auch schon lange Azubis aus, wobei es noch nie wirklich Probleme gab. Derzeit sieht das jedoch leider anders aus. Deshalb hätten wir gern einmal Ihre Einschätzung.
Wir bilden seit dem 01.08.2023 einen Azubi zum Kfz-Mechatroniker aus. Der Azubi absolviert blockweise theoretischen Unterricht. Im Rahmen der praktischen Ausbildung in unserem Betrieb ist er verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen. Zudem haben wir ihn angewiesen, die Kenntnisnachweise in einer Ausbildungszeitschrift auszufüllen und dem Berichtsheft beizufügen.
2023 und 2024 führte der Azubi das Berichtsheft und die Kenntnisnachweise ordnungsgemäß. Seit Anfang dieses Jahres füllte er jedoch die Kenntnisnachweise nicht mehr aus.
Wir haben ihm deswegen bereits zwei Abmahnungen ausgesprochen. Eine Besserung ist jedoch nicht eingetreten. Vielmehr gab er jetzt das Berichtsheft für Juni verspätet ab. In einem erneuten Gespräch war er der Auffassung, dass wir diese Bearbeitung der Kenntnisnachweise aus der Ausbildungszeitschrift gar nicht verlangen dürften. Stimmt das? Wir denken mittlerweile sogar an eine Kündigung. Wäre diese denn wirksam? Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab!

ANTWORT:

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