Kündigung

Sexistische Beleidigung rechtfertigt Auflösungsantrag

Viele Kündigungsschutzprozesse enden mit einer einvernehmlichen Regelung und der Zahlung einer Abfindung. Es kann jedoch auch in Betracht kommen, dass Sie die Kündigung zurückziehen. Nicht selten reagieren Arbeitnehmer dann mit einem Auflösungsantrag, weil sie nicht mehr für Sie arbeiten und trotzdem eine Abfindung kassieren wollen. Voraussetzung ist für jeden Auflösungsantrag aber die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Antragsteller.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

15.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arbeitnehmerin war als Büroangestellte und Assistentin der Geschäftsführung eingestellt. Sie führte über mehrere Jahre ein intimes Verhältnis mit dem Geschäftsführer. Nachdem sich in der privaten Beziehung Probleme einstellten, eskalierte der Streit. Der Geschäftsführer beschimpfte die Arbeitnehmerin über WhatsApp und verwendet dabei beleidigende und sexistische Ausdrücke. Er schickte sie in den Zwangsurlaub sowie anschließend ins Homeoffice. Zudem verlangte er sämtliche privaten Geschenke zurück. Einige Tage später erlaubte er ihr, wieder zur Arbeit zu erscheinen, drohte jedoch eine Gehaltskürzung an.

Schließlich erhielt die Arbeitnehmerin die Kündigung zum Ende März 2024. Diese klagte gegen die Kündigung. Der Arbeitgeber wollte die Kündigung zurückziehen und gab vor Gericht klein bei. Die Arbeitnehmerin beantragte nunmehr die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung. Eine Weiterbeschäftigung sei ihr unter dem Geschäftsführer nicht mehr zumutbar. Dies ergebe sich aus der gesamten Vorgeschichte und dessen bedrohendem sowie cholerischem Verhalten.

Der Arbeitgeber ging jedoch davon aus, dass die Arbeitnehmerin ohne Weiteres wieder ihre Tätigkeit aufnehmen könne. Private Probleme seien für das Arbeitsverhältnis nicht relevant.

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