Ein Mitarbeiter arbeitet für unser Unternehmen aktuell ausschließlich als Freelancer und damit als Selbstständiger. Ab 1.4.2026 soll er – für eine andere Abteilung und mit anderem Tätigkeitsschwerpunkt – noch stundenweise eine Festanstellung im Unternehmen aufnehmen. Wie beurteilen wir die Sozialversicherungspflicht? Gilt die Tätigkeit einheitlich als sozialversicherungspflichtig? Oder können wir das trennen?
Leserfrage
„Selbstständig und angestellt im selben Unternehmen: Was gilt für die Versicherungspflicht?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
