Gefahren erkennen und eindämmen

Seien Sie konservativ: Diese Unterweisungen können Sie Ihren Azubis nicht ersparen

Die neuen Auszubildenden wurden Ihnen anvertraut. Damit sind Sie jetzt an der Reihe: Sie müssen den Azubis in den nächsten Jahren berufliche Handlungskompetenz vermitteln. In den kommenden Wochen legen Sie hierfür die Grundlage. Schon aus rechtlichen Gründen kommen Sie nicht drumherum, bestimmte Unterweisungen durchzuführen. Das ist nicht immer attraktiv, muss aber sein.
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Martin Glania

07.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Durch die Unerfahrenheit und Naivität von jungen Auszubildenden sind Sie besonders gefordert, damit in den ersten Wochen nichts schiefläuft. Das gilt insbesondere dann, wenn in Ihrem Unternehmen Informationen und Daten kursieren, die außerhalb niemanden etwas angehen. Und es gilt im Hinblick auf Arbeitssicherheit. Gerade Berufsanfänger sind besonders gefährdet, in einen Arbeitsunfall – mit möglicherweise schlimmen Folgen – verwickelt zu werden.

40.000 Arbeitsunfälle mit Azubis pro Jahr

Hätten Sie das gedacht: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein junger Arbeitnehmer bis 24 Jahre einen Arbeitsunfall erleidet, liegt in Europa weit über dem Durchschnitt. Schätzungen gehen im Vergleich zu erfahrenen Arbeitnehmern von einer höheren Wahrscheinlichkeit um 50 % oder mehr aus. Die Berufsgenossenschaft „Rohstoffe und chemische Industrie“ geht beispielsweise davon aus, dass jedes Jahr 40.000 Azubis in einen Arbeitsunfall verwickelt werden. Ihre Alarmglocken sollten folglich klingeln, wenn neue Azubis bei Ihnen die Arbeit aufnehmen. Aber was ist zu tun?

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