Eines vorweg: Teilt Ihnen eine Auszubildende mit, dass sie schwanger ist, ist das keine schlechte Nachricht. In den meisten Fällen ist das vielmehr ein Anlass zu gratulieren. Und es bietet Ihnen die Möglichkeit, Optionen aufzuzeigen, etwa die Ausbildung in Teilzeit fortzusetzen. Das ist gesetzlich ausdrücklich möglich und von vielen Unternehmen und betroffenen Auszubildenden gewollt.
Mutterschutz
Schwangerschaft einer Auszubildenden: Das sind Ihre wichtigsten Aufgaben
Schwangerschaft und Ausbildung passen nicht zusammen? Ein Ausbildungsabbruch steht bevor? Nein, so sollte es nicht sein und so ist es meist auch nicht (mehr). Mittlerweile sind Schwangerschaft und Ausbildung gut unter einen Hut zu bringen. Was allerdings notwendig ist: Sie halten sich als Ausbildungsverantwortlicher im Unternehmen strikt an das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
