Leserfrage
„Schwanger bei Kündigung? Gerichte rechnen 280 Tage zurück“
FRAGE : Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, wir beschäftigen seit dem 15.12.2024 eine Mitarbeiterin als sogenannte hauswirtschaftliche Helferin. Nachdem wir feststellen mussten, dass ihr Umgang mit unseren Kunden nicht unserer […]
Burkhard Boemke
25.02.2025
·
2 Min Lesezeit
FRAGE :
Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,
wir beschäftigen seit dem 15.12.2024 eine Mitarbeiterin als sogenannte hauswirtschaftliche Helferin. Nachdem wir feststellen mussten, dass ihr Umgang mit unseren Kunden nicht unserer Vorstellung entspricht, haben wir das Arbeitsverhältnis noch in der vereinbarten Probezeit am 07.01.2025 zum 23.01.2025 gekündigt.
Die Mitarbeiterin teilte uns nun mit, dass sie gegen diese Kündigung klagen wird. Diese sei nämlich unwirksam, weil sie schwanger sei. Sie legte eine Bestätigung ihrer Frauenärztin vom 26.01.2025 vor. In dieser ist angegeben, dass sie sich in der 6. Schwangerschaftswoche befinde. In einer weiteren Bescheinigung ist der voraussichtliche Geburtstermin mit 05.10.2025 angegeben.
Wir sind eigentlich der Meinung, dass im Zeitpunkt der Kündigung noch keine Schwangerschaft vorgelegen hat. Wenn doch, hat uns die ehemalige Mitarbeiterin das doch definitiv zu spät mitgeteilt. Wie genau wird das denn von Gerichten berechnet bzw. wovon gehen diese aus?
Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Unterstützung.
ANTWORT:
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