Fehlzeiten in der Berufsschule kommen oft eher zufällig ans Tageslicht. Manchmal ist es die gähnende Leere im schriftlichen Ausbildungsnachweis an Berufsschultagen, die Ihnen bei der Kontrolle ins Auge fällt. Oder das Sekretariat der Berufsschule ruft Sie als Ausbildungsverantwortlichen an, weil sich die Fehlstunden gehäuft haben. Da können schon mal Fragen auftauchen wie: „Hat sich der Azubi an dem Berufsschultag, an dem er gar nicht dort erschien, im Betrieb krankgemeldet?“ Oder: „Lag eigentlich eine ärztliche Bescheinigung vor?“ Im Extremfall könnten Sie als Ausbildungsverantwortlicher sogar mit einer Randbemerkung im halbjährlichen Schulzeugnis überrascht werden. Das sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.
So erfahren Sie rechtzeitig von den Fehlstunden
Damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben, sollten Sie sich aktiv um entsprechende Informationen bemühen. Das funktioniert am besten, wenn Sie regelmäßig Kontakt zur Berufsschule pflegen. Denn Sie haben als Ausbildungsbetrieb ein Recht auf Informationen über den Unterricht und die Teilnahme Ihrer Auszubildenden daran. Und elementar ist dabei natürlich die Frage: Hat der Azubi überhaupt am Unterricht teilgenommen?
