Arbeitsvertrag

Schiedsrichter-Assistent scheitert mit dem Versuch, sich den „Aufstieg“ einzuklagen

Professioneller Sport bietet eine Vielzahl von Schnittstellenthemen zwischen Haupt- und Ehrenamt, abhängig Beschäftigten, arbeitnehmerähnlichen Personen und freien Mitarbeitern. Die Gestaltungen der verschiedenen Funktionen sind vielfältig, und mit steigendem Grad der Professionalisierung bis in die obersten Ligen steigen auch die finanziellen Auswirkungen. Gelegentlich muss dann die Rechtsprechung die Grenzziehungen verdeutlichen.
Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract

Burkhard Boemke

23.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Schiedsrichter-Assistent aus der Fußball-Regionalliga wollte für Spiele in der 3. Bundesliga eingesetzt werden. Ab dieser Liga wird der Einsatz von Schiedsrichtern und deren Assistenten durch die DFB Schiri GmbH organisiert. Diese schließt mit den Schiedsrichtern und deren Assistenten Rahmenverträge ab. Der Rahmenvertrag ermöglicht die Teilnahme an einem Vergabesystem. Über ein Internetportal bietet die GmbH Einsätze an und die Assistenten können sich für die Termine melden oder diese ablehnen.

Feste Einsatzzahlen sind in dem Rahmenvertrag aber nicht vorgesehen, Ablehnungen werden nicht sanktioniert. Der Schiedsrichter-Assistent erhielt trotz Empfehlung seines Regionalverbands keinen Rahmenvertrag für die Saison 2024/2025 und empfand das als diskriminierend. Er klagte vor den Arbeitsgerichten auf eine Entschädigung. Die DFB Schiri GmbH hielt den Nichtabschluss eines Rahmenvertrags nicht für eine Diskriminierung und sah den Assistenten schon nicht als Arbeitnehmer an, sodass er gar nicht vor den Arbeitsgerichten hätte klagen können.

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