Rechte und Pflichten

Schaffen Sie in 2025 klare Verhältnisse: Das sind die No-Goes und Must-haves in der Ausbildung

Sie können im Jahr 2025 ganz gezielt Ärger vermeiden, wenn Sie klipp und klar darüber informieren, was Ihren Auszubildenden erlaubt und was verboten ist. Auch sollte jedem einzelnen Auszubildenden klar sein, was Sie mindestens von ihm erwarten. Aber was genau gehört zum Mindeststandard und ist unverzichtbar? Und was darf ein Auszubildender auf gar keinen Fall tun?
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Martin Glania

23.12.2024 · 4 Min Lesezeit

Ich wage mal eine steile These: Mehr als die Hälfte aller Auseinandersetzungen und besonders Rechtsstreitigkeiten zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb sind vermeidbar. Und das mit einfachen Mitteln, nämlich einer klaren Kommunikation. Allzu oft fehlen klare Regeln und Hinweise und auch eine klare Ansage, welche Konsequenzen etwa bei Fehlverhalten drohen.

Haben Sie nicht auch schon mal von einem Auszubildenden die Antwort bekommen „Das habe ich nicht gewusst“? Ich selbst sehr wohl – und das sogar mehrmals. In einem ersten Reflex habe ich ihn allerdings nicht ernst genommen, hielt das Gesagte für eine Ausrede. Doch nachdem ich mich mit anderen ausgetauscht und die Aufklärung der Auszubildenden über Rechte und Pflichten kritisch hinterfragt hatte, kam ich zu einem anderen Ergebnis. Und ich musste mich fragen: Hatte ich das wirklich klar und unmissverständlich formuliert? Aus meiner Sicht sind Zweifel oft durchaus angebracht.

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