Entgelt

Sachleistung & Mindestlohn: Aus diesem Entgelt berechnen Sie die Beiträge

Das monatliche Arbeitsentgelt von Mitarbeitern kann – zumindest zum Teil – auch aus Sachleistungen wie einem Firmenwagen bestehen. Doch sind diese Sachleistungen geeignet, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen? Und woraus berechnet der Arbeitgeber in solchen Fällen die Sozialversicherungsbeiträge? Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt: Das Thema ist gar nicht einfach, sondern differenziert zu betrachten (BSG, Urteil vom 13.11.2025, Az. B 12 BA 8/24 R).
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.

Britta Schwalm

22.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Eine Unternehmensberatung beschäftigte 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit. Die erste Beschäftigte arbeitete zunächst 28 Stunden im Monat. Ihr Entgelt war folgendermaßen geregelt:

Als Entgelt für die in § 3 dieses Vertrags bezeichnete Tätigkeit zahlt „L.“ E. ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von EUR 280,-. Dieses Gehalt wird in Form einer Sachleistung, einem Dacia Sandero Stepway, als Firmenfahrzeug mit privater Nutzung zur Verfügung gestellt.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: