Eine Unternehmensberatung beschäftigte 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit. Die erste Beschäftigte arbeitete zunächst 28 Stunden im Monat. Ihr Entgelt war folgendermaßen geregelt:
Entgelt
Sachleistung & Mindestlohn: Aus diesem Entgelt berechnen Sie die Beiträge
Das monatliche Arbeitsentgelt von Mitarbeitern kann – zumindest zum Teil – auch aus Sachleistungen wie einem Firmenwagen bestehen. Doch sind diese Sachleistungen geeignet, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen? Und woraus berechnet der Arbeitgeber in solchen Fällen die Sozialversicherungsbeiträge? Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt: Das Thema ist gar nicht einfach, sondern differenziert zu betrachten (BSG, Urteil vom 13.11.2025, Az. B 12 BA 8/24 R).
Britta Schwalm
22.12.2025
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