Sonderausgabe

Rund um die Uhr! – Ihr Rahmen für Nacht- und Schichtarbeit

Arbeitszeiten von nine to five – das war einmal! Rund 4,7 % der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten regelmäßig auch nachts. Damit sind Schicht- und Nachtarbeit inzwischen gängige Modelle der Arbeitszeitgestaltung. Umso wichtiger für Sie zu wissen, welche Voraussetzungen Sie bei der Organisation und Vergütung von Schichtarbeit beachten müssen.

Burkhard Boemke

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Als Schichtarbeit wird die Arbeit zu wechselnden Tageszeiten verstanden. Abhängig von der Lage der Arbeitszeit im Tagesablauf spricht man von Tages-, Nacht-, Früh- oder Spätschicht. Wechselschichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht erläutert. Üblicherweise liegt diese vor, wenn Mitarbeiter im regelmäßigen Wechsel ihre tägliche Arbeitszeit in verschiedenen Schichten bei Tag und Nacht nach einem Schicht- oder Dienstplan erbringen und sich in der Schichtfolge ablösen.

TIPP:

Eine gesetzliche Pflicht, Schichtarbeit zusätzlich auszugleichen, gibt es nicht! Ohne entsprechende Vereinbarung oder Tarifregelung können Sie daher auf Schichtzuschläge oder die Gewährung von Zusatzurlaub verzichten bzw. diese im Arbeitsvertrag frei vereinbaren.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: