Arbeitsverhältnis & Renteneintritt
Weit verbreitet ist die Annahme, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters automatisch endet. Das ist jedoch nur der Fall, wenn dieser Umstand zum Gegenstand einer auflösenden Bedingung bzw. Befristung gemacht wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, läuft das Arbeitsverhältnis auch nach Erreichen des Rentenalters des Mitarbeiters unverändert weiter. Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters ist nach § 41 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VI ausdrücklich erlaubt.
