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Ruheständler rechtssicher & flexibel beschäftigen

Arbeiten im Rentenalter ist längst keine Seltenheit mehr und eine klassische Win-win-Situation: Ihr Unternehmen kann langjährig erworbenes Wissen erhalten oder sogar flexible Arbeitskräfte gewinnen. Rüstigen Mitarbeitern ist ein flexibler Übergang in den Ruhestand möglich. Im folgenden Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen, damit Sie die Beschäftigung von Ruheständlern sowohl für Ihr Unternehmen als auch für den Mitarbeiter optimal ausgestalten können.
Spreading ideas

Burkhard Boemke

06.07.2026 · 5 Min Lesezeit

Arbeitsverhältnis & Renteneintritt

Weit verbreitet ist die Annahme, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters automatisch endet. Das ist jedoch nur der Fall, wenn dieser Umstand zum Gegenstand einer auflösenden Bedingung bzw. Befristung gemacht wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, läuft das Arbeitsverhältnis auch nach Erreichen des Rentenalters des Mitarbeiters unverändert weiter. Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters ist nach § 41 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VI ausdrücklich erlaubt.

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