Rechtliche Fragen und Urteile

Rufschädigung via TikTok: Wie 2 Auszubildenden gekündigt wurde und ob das wirklich rechtens ist

Stellen Sie sich vor, Ihre Auszubildenden veröffentlichen ungefragt Videos aus dem Ausbildungsunternehmen auf TikTok und sie zeigen dabei Ausbildungs- und Arbeitssituationen. Malen Sie sich zudem aus, Ihr Ausbildungsbetrieb kommt dabei alles andere als günstig weg. Jetzt ist guter Rat teuer. Der Schaden ist da, Sie sind sauer und Ihre Azubis haben Ihrer Ansicht nach eine Kündigung verdient. In einem ähnlich gelagerten Fall aus Südhessen wurde die Kündigung tatsächlich ausgesprochen. Damit stellt sich die Frage, ob der Ausbildungsbetrieb überzogen oder rechtens gehandelt hat. Hier erhalten Sie die Antwort.

Martin Glania

31.03.2025 · 5 Min Lesezeit

Konkret hatten 2 Auszubildende, die offenbar viel Zeit hatten, nach Angaben der Industrie- und Handelskammer Darmstadt aus ihrem Ausbildungsunternehmen lustige Szenen mit angeblichen Ausbildungssituationen verbreitet. Jedenfalls fanden sie es amüsant, sich selbst als (gestellt) Schlafende am Arbeitsplatz zu filmen. Oder den Telefonhörer aufzuknallen, als (angeblich) ein Kunde anrief. Weitere Variante: Sie desinfizierten einen Arbeitsplatz, auf dem zuvor eine Arbeitskollegin gesessen hatte.

Das alles kam in sozialen Netzwerken so gut an, dass mehrere 1.000 Aufrufe erfolgten. Die User konnten sich ein Bild davon machen, wie es im Ausbildungsbetrieb angeblich zugeht, wie gearbeitet wird oder auch wie 2 Azubis scherzhaft gemeinte Aufnahmen machten – je nachdem, wie man die Sache auslegt. Der Schaden war jedenfalls da, denn natürlich wurden entsprechende Videos auch geteilt und weitergeleitet.

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