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Rückzahlungs- & Bindungsklauseln: Wie Sie Ihre Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter absichern

Sie haben kein Geld zu verschenken! Bevor Sie einem Arbeitnehmer eine Aus- oder Fortbildung bezahlen, sollten Sie deshalb frühzeitig auch an den Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung denken. Schließlich wollen Sie den Mitarbeiter nicht auf Ihre Kosten weiterqualifizieren, damit er seine Karrierechancen bei anderen Arbeitgebern verbessert.

Burkhard Boemke

09.09.2024 · 5 Min Lesezeit

Solche Rückzahlungsvereinbarungen sind auch erlaubt, wenn bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Eine gesetzliche Erstattungspflicht gibt es jedoch nicht.

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