Arbeitsvertrag
Rückzahlung von Studienfinanzierung nur bei klarer Regelung
Als Arbeitgeber macht gerade die Nachwuchsgewinnung oft besondere Schwierigkeiten. Eine Chance liegt darin, auch Studenten frühzeitig an das Unternehmen zu binden, indem das Studium ganz oder teilweise finanziert wird. Ärgerlich ist es dann, wenn die Investition in die Zukunft verpufft, weil der Student die Ausbildung nicht beendet, danach ein Arbeitsverhältnis nicht antritt oder zeitnah Ihr Unternehmen verlässt. Ihr Risiko können Sie mit Rückzahlungsvereinbarungen für die Studienfinanzierung aber verringern.
Burkhard Boemke
05.05.2025
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2 Min Lesezeit
Der Fall:
Eine Schülerin wollte ein Studium mit integrierter staatlicher Prüfung zur Physiotherapeutin beginnen. Sie kam mit einem Arbeitgeber überein, dass dieser das Studium ab September 2019 finanzieren werde. Dabei war vorgesehen, dass die Studentin die praktischen Ausbildungszeiten bei dem Arbeitgeber absolvieren werde. Dieser übernahm die Studienbeiträge und die Prüfungsgebühren. In einer Vereinbarung wurde zudem festgehalten, dass die Unterstützung zurückzuzahlen sei, wenn der Abschluss nicht erreicht oder bei erfolgreichem Abschluss ein Anstellungsverhältnis nicht angetreten werde. Gleiches galt auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von 5 Jahren, wobei hierfür noch detailliertere Regelungen vorgesehen waren. Die Studentin schloss das Studium Ende Februar 2023 erfolgreich ab. Der Arbeitgeber unterbreitete bereits im Januar 2023 ein Beschäftigungsangebot. Sie nahm jedoch keine Tätigkeit beim Arbeitgeber auf und zog in eine andere Stadt. Daraufhin verlangte dieser die Erstattung in Höhe von ca. 10.100 € und erhob schließlich Klage.
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