Leserfrage

„Rückwirkende Änderung der PGR: Welche Auswirkungen hat das?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

26.05.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir haben einen Auszubildenden, den unser Unternehmen vergangenes Jahr zum 1.10.2024 eingestellt hat, irrtümlich mit der falschen Personengruppe (PGR) geschlüsselt. Aufgefallen ist uns das erst neulich. Nun haben wir den Personengruppenschlüssel rückwirkend (zum 1.10.2024) von „101“ auf „102“ geändert. War das korrekt und hat der Vorgang irgendwelche Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung?

ANTWORT

Die rückwirkende Korrektur des Personengruppenschlüssels war tatsächlich nötig und richtig. Der richtige Personengruppenschlüssel für Auszubildende ist in aller Regel die „102“. Der Personengruppenschlüssel „101“ ist dagegen der richtige für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ihres Unternehmens ohne besondere Merkmale.

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