Wir haben einen Auszubildenden, den unser Unternehmen vergangenes Jahr zum 1.10.2024 eingestellt hat, irrtümlich mit der falschen Personengruppe (PGR) geschlüsselt. Aufgefallen ist uns das erst neulich. Nun haben wir den Personengruppenschlüssel rückwirkend (zum 1.10.2024) von „101“ auf „102“ geändert. War das korrekt und hat der Vorgang irgendwelche Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung?
ANTWORT
Die rückwirkende Korrektur des Personengruppenschlüssels war tatsächlich nötig und richtig. Der richtige Personengruppenschlüssel für Auszubildende ist in aller Regel die „102“. Der Personengruppenschlüssel „101“ ist dagegen der richtige für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ihres Unternehmens ohne besondere Merkmale.
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