Ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Rentenalter
Wenn es in Ihrem Unternehmen Arbeitsverträge ohne Altersgrenze gibt, bestehen diese Arbeitsverhältnisse grundsätzlich, bis Sie oder die betreffenden Mitarbeiter kündigen. Wenn nun einer dieser Mitarbeiter über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten möchte, hat er das Recht dazu – auch wenn er eine Altersrente bezieht. Rentenkürzungen muss er deshalb nicht befürchten.