Geringfügig entlohnte Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dadurch erreichen die Mitarbeiter aus ihrem Minijob vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Solange Minijobber keinen Befreiungsantrag gestellt haben, beträgt der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung 18,6 %.
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