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Rentenansprüche sichern: So machen die Minijobber Ihres Unternehmens eine Befreiung wieder rückgängig

603-€-Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie haben aber die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen (§ 6 Sozialgesetzbuch (SGB) VI). Die Befreiung gilt dann für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse des Minijobbers einheitlich. Bis zum 30.6.2026 war sie außerdem unwiderruflich. Das ist seit dem 1.7.2026 anders. Lesen Sie hier, wie Sie eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und das neue Aufhebungsverfahren betriebsprüfungssicher handhaben.
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Britta Schwalm

04.08.2026 · 5 Min Lesezeit

Lässt sich der Mitarbeiter von der Rentenversicherungspflicht befreien, fällt für ihn im Hinblick auf die Rentenversicherung nur die Pauschale von 15 % an. Diese zahlt Ihr Unternehmen als Arbeitgeber. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht müssen die Mitarbeiter beim Arbeitgeber bzw. bei Ihnen beantragen.

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