Kündigung

Prozessbetrug nicht bewiesen: Kündigung gekippt

Wie heißt es so schön: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Der Ausgang eines Gerichtsprozesses ist jedoch regelmäßig kein reines Zufallsprodukt. Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, wie sich die Parteien äußern und was bewiesen werden kann. Gibt ein Arbeitnehmer bewusst wahrheitswidrige Falschbehauptungen von sich, kann Sie das zur (erneuten) Kündigung berechtigen. Aber Sie ahnen es schon: Auch die bewusste Falschbehauptung müssen Sie beweisen können. Ein oftmals schweres Unterfangen, wie folgender Fall zeigt.

Burkhard Boemke

02.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber als Key-Account Manager beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.12.2022. Gegen diese Kündigung zog der Arbeitnehmer erfolgreich vor Gericht. Das Gericht hob die Kündigung auf.

In einem weiteren Prozess forderte der Arbeitnehmer die Herausgabe einer unterzeichneten Tantiemeregelung für das Wirtschaftsjahr 2022/2023.

Im November 2023 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis erneut – dieses Mal fristlos. Zur Begründung führte er an, dass der Mitarbeiter im Prozess um die Tantiemeregelung äußerte, die Gründe für die erste Kündigung seien „erstunken und erlogen“. Der Arbeitgeber habe daraufhin (wegen dieser Aussage) einen Auflösungsantrag gestellt. Im diesbezüglichen Prozess habe der Arbeitnehmer dann jedoch bewusst wahrheitswidrig abgestritten, diese Äußerung getätigt zu haben.

Damit habe er ihn des (versuchten) Prozessbetruges beschuldigt und ihm damit ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen.

Der Mitarbeiter zog auch gegen diese Kündigung vor Gericht.

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