Rechtliche Fragen und Urteile

Problematisches Posting auf Facebook: Kündigung ist trotzdem im Regelfall nicht möglich

Wenn ein Mitarbeiter oder Auszubildender auf seinem privaten Facebook-Account oder in anderen sozialen Netzwerken eine grenzwertige Äußerung von sich gibt, sind Sie keineswegs immer arbeitsrechtlich gefordert. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf erneut bestätigt (Urteil vom 08.10.2024, Az. 3 SLa 313/24).

Martin Glania

13.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Folgendes war vorgefallen: Ein Mitarbeiter hatte nach dem Überfall der Hamas auf Israel Postings auf Facebook getätigt, die seine Sympathie dafür zeigten. Auch fragte er, wann die nächste Demo gegen Juden in seiner Region sei. Hiervon erfuhr der Arbeitgeber, der im Facebook-Account auch genannt wurde. Wegen eines Verstoßes gegen die unternehmensinternen Ethikregeln kündigte er diesem Mitarbeiter. Der wehrte sich gerichtlich dagegen, indem er eine Kündigungsschutzklage erhob.

LAG wies Kündigung zurück

Das Landesarbeitsgericht gab zunächst einmal an, dass Äußerungen in der Freizeit nicht grundsätzlich gegen die Ethikregeln von Arbeitgebern verstoßen können. Das sei nur der Fall, wenn die Belange des Arbeitgebers konkret beeinträchtigt sind.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: