Ursprünglich sollte der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der Finanzverwaltung bereits am 1.1.2024 starten. Wegen technischer Probleme wurde der Start auf den 1.1.2026 verschoben.
Keine Papierbescheinigungen mehr nötig
Momentan legen Ihnen privat krankenversicherte Mitarbeiter eine Papierbescheinigung ihres Versicherungsunternehmens über ihre Beiträge vor. Das ist demnächst nicht mehr nötig. Ab dem 1.1.2026 melden die Versicherer für ihre Versicherungsnehmer die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt wiederum stellt den betreffenden Arbeitgebern diese Daten als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf zur Verfügung.
