Meldeverfahren

Private Krankenversicherung & ELStAM: So erhalten Sie die nötigen Informationen im neuen e-Verfahren

Derzeit werden die Informationen darüber, in welcher Höhe ein Mitarbeiter einen Zuschuss zu seinen Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung verlangen kann, auf Papier übermittelt. Das ändert sich nun – mit 2 Jahren Verspätung – zum 1.1.2026. Sie benötigen ab dem kommenden Jahr keine Papierbescheinigungen vom privaten Versicherungsunternehmen des Mitarbeiters mehr. Lesen Sie hier, was sich konkret ändert und welche Vorgaben das Bundesfinanzministerium macht (im Schreiben vom 14.8.2025, GZ: IV C 5 - S 2367/00012/004/033 DOK: COO.7005.100.2.12744842).

Britta Schwalm

10.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Ursprünglich sollte der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der Finanzverwaltung bereits am 1.1.2024 starten. Wegen technischer Probleme wurde der Start auf den 1.1.2026 verschoben.

Keine Papierbescheinigungen mehr nötig

Momentan legen Ihnen privat krankenversicherte Mitarbeiter eine Papierbescheinigung ihres Versicherungsunternehmens über ihre Beiträge vor. Das ist demnächst nicht mehr nötig. Ab dem 1.1.2026 melden die Versicherer für ihre Versicherungsnehmer die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt wiederum stellt den betreffenden Arbeitgebern diese Daten als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf zur Verfügung.

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