Unser Unternehmen will einen privat krankenversicherten Werkstudenten einstellen. Sein Verdienst liegt voraussichtlich über der Minijob-Grenze und die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg werden erfüllt. Deshalb müssen wir nur Rentenversicherungsbeiträge abführen. Welche Meldepflichten haben wir und bei welcher Einzugsstelle müssen wir ihn anmelden?
Leserfrage
„Privat versicherter Werkstudent: Welche Meldungen sind bei welcher Stelle erforderlich?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
