Arbeitsrecht

Prämienzahlung nur bei eindeutiger Regelung

Mit Prämien können Sie Ihre Mitarbeiter motivieren, vollen Einsatz für das Unternehmen zu zeigen. Insbesondere wenn Zahlungen vom Unternehmensergebnis abhängig gemacht werden, steigt die Identifikation mit der Firma und dem eigenen Arbeitsanteil. Dabei kann die Ausgestaltung unterschiedlich ausfallen, Sie dürfen aber einzelne Mitarbeiter nicht ohne Sachgrund von Zahlungen ausschließen.
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Burkhard Boemke

18.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war seit Juli 2015 bei seinem Arbeitgeber als Fußballprofi tätig. Der Arbeitsvertrag enthielt auch Regelungen für Prämienzahlungen. Eine Punkteinsatzprämie i. H. v. 2.500 EUR pro Punkt war vorgesehen, wenn der Spieler in der Startaufstellung oder als Ersatzspieler mit mindestens 45 Minuten eingesetzt wird. Unter 45 Minuten Einsatzzeit fielen 50% der Punktprämie an. Weiterhin war eine Nachzahlung von 1.000 EUR je Punkt vorgesehen, wenn in der Abschlusstabelle Platz 1 bis 6 erreicht werden würde.

Am Ende der Saison 2024/2025 belegte der Fußballverein den 6. Platz in der Abschlusstabelle der 2. Bundesliga. Der Arbeitgeber zahlte eine Punkteinsatzprämie i. H. v. 31.000 EUR nach. Der Arbeitnehmer war damit nicht zufrieden. Er verlangte weitere 22.000 EUR. Bei der Nachzahlung seien alle erreichten 53 Punkte zu berücksichtigen, nicht nur die Spiele mit eigenem tatsächlichen Einsatz. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut der vertraglichen Regelung. Etwaige Unklarheiten gingen zulasten des Arbeitgebers.

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