Arbeitsrecht

Prämienzahlung nur bei eindeutiger Regelung

Mit Prämien können Sie Ihre Mitarbeitenden motivieren, vollen Einsatz für das Unternehmen zu zeigen. Insbesondere wenn Zahlungen vom Unternehmensergebnis abhängig gemacht werden, steigt die Identifikation mit der Firma und dem eigenen Arbeitsanteil. Dabei kann die Ausgestaltung unterschiedlich ausfallen, Sie dürfen aber einzelne Beschäftigte nicht ohne Sachgrund von Zahlungen ausschließen.
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Burkhard Boemke

23.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war seit Juli 2015 bei seinem Arbeitgeber als Fußballprofi tätig. Der Arbeitsvertrag enthielt auch Regelungen für Prämienzahlungen. Eine Punkteinsatzprämie i. H. v. 2.500 Euro pro Punkt war vorgesehen, wenn der Spieler in der Startaufstellung oder als Ersatzspieler für mindestens 45 Minuten eingesetzt wird. Unter 45 Minuten Einsatzzeit fielen 50 Prozent der Punktprämie an. Auch war eine Nachzahlung von 1.000 Euro je Punkt vorgesehen, wenn in der Abschlusstabelle Platz 1 bis 6 erreicht werden würde.

Am Ende der Saison 2024/2025 belegte der Fußballverein den sechsten Platz in der Abschlusstabelle der zweiten Bundesliga. Der Arbeitgeber zahlte eine Punkteinsatzprämie i. H. v. 31.000 Euro nach. Der Arbeitnehmer war damit nicht zufrieden und verlangte weitere 22.000 Euro. Bei der Nachzahlung seien alle erreichten 53 Punkte zu berücksichtigen, nicht nur die Spiele mit eigenem tatsächlichem Einsatz, was sich aus dem Wortlaut der vertraglichen Regelung ergebe. Etwaige Unklarheiten gingen zulasten des Arbeitgebers.

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