Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gehört es zu den Pflichten des Auszubildenden, sorgsam mit dem umzugehen, was ihm der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellt. In § 13 Nr. 5 BBiG heißt es sinngemäß:
Rechtliche Fragen und Urteile
Pflegliche Behandlung des Firmeneigentums: Was bedeutet das in der Ausbildung konkret?
Ein aktuelles Gerichtsurteil lässt aufhorchen: Ein Mitarbeiter kann für den schlechten Zustand eines Firmenfahrzeugs verantwortlich gemacht werden. Er wird zu Recht zur Kasse gebeten. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln ist ohne Frage auf Auszubildende übertragbar (LAG, Urteil vom 14.01.2025, Az. 7 SLa 175/24).


Martin Glania
30.06.2025
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