Ab 1.4.2025 treten die „Gemeinsamen Grundsätze für das Digitale Verfahren Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung“ (DaBPV) in Kraft. Diese Grundsätze regeln die Verfahrensdetails rund um den Nachweis der Elterneigenschaft.
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