Meldeverfahren

Pflegeversicherung: So läuft der digitale Nachweis der Elterneigenschaft konkret ab

Die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung ist kompliziert. Ursache dafür sind die abgestuften Zusatzbeiträge, die sich nach der Anzahl der Kinder richten. Um die Sache für Arbeitgeber, in diesem Zusammenhang „beitragsabführende Stellen“ genannt, und für die Pflegekassen etwas zu erleichtern, soll der Nachweis der Elterneigenschaft bei Mitarbeitern ab dem 1.7.2025 digitalisiert werden. Damit verbunden sind Meldepflichten für Arbeitgeber. Lesen Sie hier, wie Sie konkret vorgehen, um im Sommer mit dem neuen Verfahren starten zu können.

Britta Schwalm

03.03.2025 · 6 Min Lesezeit

Ab 1.4.2025 treten die „Gemeinsamen Grundsätze für das Digitale Verfahren Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung“ (DaBPV) in Kraft. Diese Grundsätze regeln die Details rund um das Verfahren, den Aufbau und den Inhalt der Datensätze für

  1. die Anmeldung,
  2. den Datenabruf,
  3. die Änderungsmitteilung und
  4. die Abmeldung

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