Mit dem neuen Verfahren erfahren Sie digitalisiert, wie viele Kinder Sie bei Beschäftigen im Rahmen der Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung berücksichtigen. Damit kommen einige Pflichten auf Sie zu:
Aktuelles
Pflegeversicherung: Diese wichtigen Aufgaben für den Digitalabruf sollten Sie nicht übersehen
Seit dem 1.7.2025 ist das digitale Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) für alle Unternehmen mit Beschäftigten Pflicht. Haben Sie schon einen Initialabruf gestartet und neue Mitarbeiter angemeldet? Lesen Sie hier, was Sie im Rahmen des neuen Verfahrens erledigen müssen und wie viel Zeit Sie dafür haben.
