Am 30.6.2025 endet in der Pflegeversicherung der Übergangszeitraum für das vereinfachte Nachweisverfahren zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder. Ab 1.7.2025 gilt das automatisierte Nachweisverfahren. Die Hinweise des GKV-Spitzenverbandes sind eine Orientierungshilfe hierzu, die ständig angepasst wird. Die Fassung vom 31.3.2025 enthält neue Klarstellungen.
Digitales Verfahren: Ab Juli für alle Pflicht
Ab 1.7.2025 müssen Arbeitgeber und Pflegekassen das automatisierte Nachweisverfahren für die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder nutzen (§ 55a Sozialgesetzbuch – SGB – XI). Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, prüfen Sie ab 1.7.2025 nach dem neuen Verfahren, ob für ihn ein Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung anfällt. Hierfür rufen Sie die Angaben zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Gibt es danach Änderungen an der Kinderzahl, meldet das BZSt dies automatisiert und aktiv an Ihr Unternehmen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Personal aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz
