Lohnsteuer und Sozialversicherung

Pflegeversicherung: Beachten Sie diese Neuerungen zum digitalen Nachweis der Elterneigenschaft

Die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung ist kompliziert. Ursache dafür sind die abgestuften Zusatzbeiträge, die sich nach der Anzahl der Kinder richten. Um die Sache für Arbeitgeber und die Pflegekassen etwas zu erleichtern, wird der Nachweis der Elterneigenschaft bei Mitarbeitern ab dem 1.7.2025 digitalisiert. Damit verbunden sind Meldepflichten für Arbeitgeber. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat kürzlich hierzu weitere Konkretisierungen veröffentlicht, die Sie kennen sollten.

Britta Schwalm

02.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Am 30.6.2025 endet in der Pflegeversicherung der Übergangszeitraum für das vereinfachte Nachweisverfahren zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder. Ab 1.7.2025 gilt das automatisierte Nachweisverfahren. Die Hinweise des GKV-Spitzenverbandes sind eine Orientierungshilfe hierzu, die ständig angepasst wird. Die Fassung vom 31.3.2025 enthält neue Klarstellungen.

Digitales Verfahren: Ab Juli für alle Pflicht

Ab 1.7.2025 müssen Arbeitgeber und Pflegekassen das automatisierte Nachweisverfahren für die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder nutzen (§ 55a Sozialgesetzbuch – SGB – XI). Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, prüfen Sie ab 1.7.2025 nach dem neuen Verfahren, ob für ihn ein Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung anfällt. Hierfür rufen Sie die Angaben zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Gibt es danach Änderungen an der Kinderzahl, meldet das BZSt dies automatisiert und aktiv an Ihr Unternehmen.

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