Datenschutz

Personenbezogene Daten an die private E-Mail-Adresse weitergeleitet: Das ist ein Kündigungsgrund

Datenschutzverstöße Ihrer Mitarbeiter können für Sie als Arbeitgeber teuer werden. Aber dürfen Sie die betreffenden Mitarbeiter deshalb abmahnen oder ihnen sogar kündigen? Ja –, so das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Urteil vom 31.7.2024 (7 U 351/23e).

Hildegard Gemünden

11.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Private E-Mail-Adresse in CC

Ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft hatte mehrmals bei geschäftlichen E-Mails seine private E-Mail-Adresse in CC gesetzt. Diese E-Mails enthielten sensible Daten, unter anderem zu Mitarbeitergehältern. Als der Aufsichtsrat hiervon erfuhr, berief er das Vorstandsmitglied ab und kündigte seinen Dienstvertrag fristlos. Der Mitarbeiter hielt dies nicht für gerechtfertigt und klagte. Der Versand an die eigene E-Mail-Adresse sei zur eigenen Absicherung erfolgt. Außerdem habe er keine Daten an Dritte weitergeleitet.

§  Das Urteil: Kündigung berechtigt

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